Rechtsphilosophie – Definition
Die Rechtsphilosophie ist gleichzeitig zwei Themen untergliedert, der Rechtswissenschaft und der Philosophie.
Grob gesagt befasst sie sich mit dem Recht und denen dazugehörigen Rechtsphilosophischen Fragestellungen.
Rechtsphilosophie – Fragestellungen:
Was versteht man unter Recht und welche Inhalte hat es?
Wie setzen sich Rechtsnormen zusammen?
Wie stehen…
Gerechtigkeit und Recht,
Rechtsnormen und soziale Normen,
Rechtsgefühl und Recht …zueinander?
Das waren jetzt einige Beispiele, es gibt aber bedeutend mehr Rechtsphilosophische Fragestellungen.
Rechtsphilosophie – Richtung
Hier erläutere ich in welche Richtungen sich die Rechtsphilosophie ausgedehnt hat.
Naturrecht:
Das naturrechtliche Denken gab es im Laufe der Zeit und durch den Einfluss verschiedener Epochen auf viele verschiedene Arten und Weisen. man geht von zwei Fällen aus.
Der erste Fall: Das Leben des Menschen wird als frei und gleichberechtigt gezählt und es gilt dieses rechtlich zusichern.
Der zweite Fall: Hier gilt der Mensch als “von Natur aus böse”, er schadet anderen Menschen und soll daher vor Ihnen geschützt werden.
Kant:
Immanuel Kant verfolgte im wesentlichen auch diese Theorie.
Er unterscheidet zwischen “Sein” und zwischen “Sollen”. Auf die Natur des Menschen seinem “Sein” können und dürfen nicht die rechtlich, moralischen Gebote des Rechts folgen.
Der Unterschied zum Naturrecht besteht darin, dass Kants Theorie eher aus der praktischen Natur heraus gesehen wird.
Rechtspositivismus:
Hier spricht man von der positivistischen Auseinandersetzung mit dem Recht.
Als Recht erkennt man nur die positiv gesetzten Normen Als Gegenstand. Außer dem staatlich vorgegebenen recht gibt es kein anderes Recht.
Diese Theorie ist also der des Naturrechts entgegengesetzt.
Rechtsrealismus:
Das Recht wird als Mittel zur Ausübung von Macht angesehen.
Ziel ist es ein politisches Bedürfnis herbeizuführen.
Die aktuelle Rechtstheorie:
Sie setzt sich aus mehreren Richtungen, Theorien, Deutungen von Philosophen und weiterem zusammen, so dass sie so komplex wird, das es nicht möglich ist sie genau zu bestimmen.
Letztendlich geht es gar nicht um die Richtigkeit des Rechts sondern mehr um die systematische Ordnung und die Erörterung der logischen Strukturen von Rechtsbegriffen und Rechtssätzen.